Schwellenarten und Schwellen
Bei bestimmten Geschäftsvorgängen bestimmen Schwellen, ab welchem Wert eine andere Besteuerung gilt. So gelten für Warenlieferungen an Endkunden innerhalb der EU Lieferschwellen. Eine Lieferschwelle bestimmt, ab welchem Wert eine Warenlieferung nicht mehr im Ursprungsland (Abgangsort), sondern im Empfängerland (Empfängerort) besteuert wird. Die Werte (Schwellen) der unterschiedlichen Länder werden unter einer Schwellenart geführt.
Schwellenarten und Schwellen werden bei der Steuerfindung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen.
Schwellenarten und Schwellen zählen zu den Stammdaten.
Basiswissen: Stammdaten
Steuerfindung mit Lieferschwellen konzipieren
Für Warenlieferungen an Endkunden innerhalb der EU können Sie Lieferschwellen erfassen. Bevor Sie eine Schwellenart mit Lieferschwellen erfassen, sollten Sie u.a. über Folgendes informiert sein:
Thematik |
Erläuterungen |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stammdaten |
Für die Verwendung von Lieferschwellen sind die für die Steuerfindung üblichen Stammdaten relevant. Zusätzlich sind die Steuerausnahmebeziehungen relevant. Die Prüfung der Lieferschwellen erfolgt anhand des Programms, das in der für die EU relevanten Steuerausnahmebeziehung hinterlegt ist. Dass die Steuerausnahmebeziehung für die EU relevant ist, erkennen Sie anhand der folgender Felder: von StaatenGem EU und bis StaatenGem EU. |
||||||
Geschäftspartner |
Lieferschwellen werden bei Warenlieferungen an Endkunden geprüft. Ein Endkunde hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Daher darf in den Besteuerungsgrundlagen des Vertriebsbelegs im Feld SteuerID Empfänger keine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt sein. |
||||||
Besteuerung |
Mit Hilfe der Lieferschwellen können Sie je EU-Staat folgende Anwendungsfälle abbilden:
Welcher Anwendungsfall für einen EU-Staat angewendet wird, bestimmen Sie mit dem Kontrollkästchen gilt immer und dem Schwellenbetrag in den Stammdaten der Schwellen. Ausnahmen: Verbrauchssteuerpflichtige Waren werden immer, unabhängig von der Lieferschwelle, gemäß dem Empfängerort besteuert. Hinweis: Beim Bestimmungslandprinzip muss sich Ihr Unternehmen umsatzsteuerrechtlich im Staat laut Empfängerort registrieren und eine zweijährige Bindungsfrist einhalten. |
||||||
Geschäftsvorgänge |
Lieferschwellen werden bei der Steuerfindung in Vertriebsbelegen geprüft, sofern die Geschäftsvorgänge Versendungen abbilden. Ein Geschäftsvorgang bildet eine Versendung ab, wenn in dem Vertriebsbeleg eine Versandart hinterlegt ist, in deren Stammdatensatz das Kontrollkästchen Versendung aktiv ist. |
||||||
Prüfung der Schwellenbeträge |
Geprüft wird die Lieferschwelle des EU-Staats, der in den Besteuerungsgrundlagen des Vertriebsbelegs im Feld Steuergebiet Ziel hinterlegt ist. Für die Prüfung auf Überschreitung einer Lieferschwelle werden folgende Werte herangezogen:
Die Schwellenbeträge sind Jahreswerte. Je nach Konfiguration des Anwendungsparameters VB_LastYearThresholdAsBasis müssen Schwellenbeträge jährlich oder zweijährlich erfasst werden. mehr
|
Schwellenarten und Schwellen erfassen
Schwellenarten und Schwellen erfassen Sie manuell.
Schwellenart und Schwellen für Warenlieferungen an Endkunden innerhalb der EU erfassen
Für Warenlieferungen innerhalb der EU wird eine Schwellenart für Lieferschwellen benötigt. Die Schwellenart erfassen Sie mit folgenden Daten:
Felder |
Feldinhalte |
---|---|
Schwellenart |
LS |
gültig ab und gültig bis |
Datumsangaben zur Eingrenzung des Gültigkeitszeitraums der Schwellenart. Zu der Schwellenart erfassen Sie mindestens ein Datum "gültig ab". In der Regel ist eine Schwelle für ein Kalenderjahr gültig. Daher ist es sinnvoll als Datum "gültig ab" den 01.01. des Kalenderjahrs zu erfassen und als Datum "gültig bis" den 31.12. des Kalenderjahrs. |
Typ |
Lieferschwellen EU |
Kategorie |
Umsatz |
relevant Inland |
Inaktives Kontrollkästchen |
relevant Drittland |
Inaktives Kontrollkästchen |
StaatenGem |
EU |
Zu der Schwellenart erfassen Sie die Schwellen für die einzelnen EU-Staaten und Kalenderjahre. Eine Schwelle erfassen Sie mit folgenden Daten:
Felder |
Feldinhalte |
---|---|
Schwelle |
Schlüssel, unter dem die Schwelle in den Stammdaten geführt wird. Tipp: Wenn Sie die Schwelle zu einem EU-Staat erfassen, dann sollte der Schlüssel der Schwelle den ISO-Alpha-2-Ländercode des Staats enthalten. Zur besseren Übersichtlichkeit, z.B. beim Sortieren in Übersichten, stellen Sie den ISO-Alpha-2-Ländercode der Zeichenfolge des Schlüssels voran. Zudem kann der Schlüssel das Kalenderjahr enthalten, für das der Schwellenbetrag gültig ist, z.B. "AT 2016". |
gültig ab und gültig bis |
Datumsangaben zur Eingrenzung des Gültigkeitszeitraums der Schwelle. Zu einer Schwelle erfassen Sie mindestens ein Datum "gültig ab". Je nach Konfiguration des Anwendungsparameters VB_LastYearThresholdAsBasis müssen Schwellenbeträge jährlich oder zweijährlich erfasst werden. Somit kann eine Schwelle ein oder auch zwei Jahre gültig sein. |
gilt immer |
Mit dem Kontrollkästchen bestimmen Sie, ob auf die Lieferschwelle verzichtet wird und somit das Bestimmungslandprinzip immer gilt. |
Schwellenbetrag |
Wenn kein Verzicht auf die Lieferschwelle vorliegt (inaktives Kontrollkästchen gilt immer), dann erfassen Sie den für das Steuergebiet gültigen Schwellenbetrag. |
Steuergebiet |
Steuergebiet, für das die Schwelle gültig ist. |
Weitere Schwellenarten und Schwellen können Sie nach Ihren Anforderungen erfassen, z.B. Bagatellgrenzen im Reverse-Charge-Verfahren.
Basiswissen: Stammdaten erfassen
Schwellenarten und Schwellen pflegen
Die Daten einer Schwellenart oder einer Schwelle können Sie ändern.
Eine Schwellenart können Sie löschen.
Voraussetzung: Die Schwellenart ist keiner Steuerregel zugeordnet.
Eine Schwelle können Sie löschen. Beim Löschen einer Schwelle wird nicht geprüft, ob die Schwelle bereits in einem Beleg verwendet wird. Daher sollten Sie Schwellen nur dann löschen, wenn sie z.B. irrtümlich erfasst wurden.
Basiswissen: Stammdaten pflegen
Schwellenarten und Schwellen verwenden
Schwellenarten und Schwellen können bei der Steuerfindung im Vertrieb verwendet werden. Dazu legen Sie in den Stammdaten der Steuerregeln je Transaktionsart fest, aus welcher Schwellenart die Schwelle ermittelt wird. So wird bei der Steuerfindung die Schwelle aus der für den Geschäftsvorgang relevanten Schwellenart ermittelt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn für den Geschäftsvorgang eine Steuerausnahmeregel (Steuerausnahmebeziehung) angewendet wird. Mit Hilfe der Steuerausnahmebeziehung wird geprüft, ob der Schwellenbetrag der Schwelle überschritten wird. Die Prüfung erfolgt anhand des Programms, das in der Steuerausnahmebeziehung für die Staatengemeinschaft oder Steuergebiete des Geschäftsvorgangs hinterlegt ist.
Verwendung bei Warenlieferungen an Endkunden innerhalb der EU
Bei einer Warenlieferung an einen Endkunden innerhalb der EU wird die Lieferschwelle geprüft. Die Lieferschwelle wird bei der Steuerfindung in dem Vertriebsbeleg geprüft.
Voraussetzungen |
Erläuterungen |
---|---|
Die Warenlieferung erfolgt aus dem Inland (EU-Staat) in einen anderen EU-Staat. |
Der Empfängerort des Vertriebsbelegs, z.B. die Lieferadresse, liegt im EU-Ausland. |
Der Empfänger der Warenlieferung ist ein Endkunde. |
Der Kunde des Vertriebsbelegs hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Daher darf in den Besteuerungsgrundlagen des Vertriebsbelegs im Feld SteuerID Empfänger keine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt sein. |
Die Warenlieferung ist eine Versendung. |
Im Vertriebsbeleg ist eine Versandart hinterlegt, in deren Stammdatensatz das Kontrollkästchen Versendung aktiv ist. |
Für die Prüfung ist eine entsprechende Steuerausnahmeregel erfasst. |
Die Prüfung erfolgt anhand des Programms "sbvtax00.p", das in der Steuerausnahmebeziehung für die Staatengemeinschaft "EU" hinterlegt ist. |
Für den EU-Staat des Empfängerorts liegt kein Verzicht auf die Lieferschwelle vor. |
In den Stammdaten der relevanten Schwelle ist das Kontrollkästchen gilt immer inaktiv. Bei aktivem Kontrollkästchen wird auf die Lieferschwelle verzichtet. Somit erfolgt die Besteuerung unabhängig von der Lieferschwelle immer gemäß dem Empfängerort (Bestimmungslandprinzip). |
Geprüft wird die Lieferschwelle des EU-Staats, der in den Besteuerungsgrundlagen des Vertriebsbelegs im Feld Steuergebiet Ziel hinterlegt ist. In der Regel ist dies der EU-Staat des Empfängerorts. Die Schwelle wird aus der für die Staatengemeinschaft "EU" gültigen Schwellenart ermittelt. Anhand des Belegdatums wird die zum aktuellen Kalenderjahr gültige Schwelle ermittelt. Je nach Konfiguration kann auch die zum Vorjahr gültige Schwelle ermittelt werden, wenn zum aktuellen Kalenderjahr keine Schwelle erfasst ist.
Für die Prüfung werden folgende Werte herangezogen:
-
Aufgelaufene Umsätze, die mit Endkunden in dem betreffenden EU-Staat im aktuellen Kalenderjahr bis zum letzten Tagesabschluss erzielt wurden.
Die Umsätze werden im Tagesabschluss aus Rechnungen und Gutschriften ermittelt. Dazu werden die Nettogesamtpreise aus freigegebenen Rechnungen und Gutschriften in Eigenwährung ermittelt. Die Nettogesamtpreise werden je Kalenderjahr kumuliert. Informationen dazu können Sie im Infofenster Umsätze Endkunden einsehen.
-
Schwellenbetrag, der für den EU-Staat des Empfängerorts für das aktuelle Kalenderjahr gültig ist.
Geprüft wird, ob die Summe der im aktuellen Kalenderjahr aufgelaufenen Umsätze den für das aktuelle Kalenderjahr gültigen Schwellenbetrag überschreitet.
-
Wenn der Schwellenbetrag nicht überschritten ist, dann erfolgt die Besteuerung des Vertriebsbelegs gemäß dem Abgangsort. Die Besteuerung erfolgt auch dann gemäß dem Abgangsort, wenn keine Schwelle erfasst ist.
-
Wenn der Schwellenbetrag überschritten ist, dann erfolgt die Besteuerung des Vertriebsbelegs gemäß dem Empfängerort.
Thema: Beispiel: Lieferung an österreichischen Endkunden mit Überschreitung der Lieferschwelle
Hinweis: Der Nettogesamtpreis des aktuellen Vertriebsbelegs, in dem die Prüfung stattfindet, wird bei der Prüfung nicht herangezogen. Der Nettogesamtpreis des aktuellen Vertriebsbelegs (Rechnung oder Gutschrift) geht erst im nachfolgenden Tagesabschluss in die aufgelaufenen Umsätze des aktuellen Kalenderjahrs ein. Wenn durch den im Tagesabschluss ermittelten Umsatz die Lieferschwelle überschritten wird, dann hat dies erst bei der Erfassung der nächsten Vertriebsbelege Auswirkungen. Somit gilt die Besteuerung gemäß dem Empfängerort erst für die künftigen diesjährigen Warenlieferungen an Endkunden in den betreffenden EU-Staat.
Umsätze der Endkunden einsehen
Zur Prüfung auf Überschreitung einer Schwelle wird der kumulierte Umsatz herangezogen, der mit Endkunden in dem betreffenden Steuergebiet im aktuellen Kalenderjahr erzielt wurde. Den kumulierten Umsatz können Sie im Infofenster Umsätze Endkunden einsehen (Menüpunkt Info | Umsätze Endkunden).
Das Infofenster öffnen Sie zu der Schwelle des betreffenden Steuergebiets. In dem Infofenster wird der kumulierte Umsatz je Kalenderjahr zeilenweise angezeigt.
Die Umsätze werden im Tagesabschluss aus Rechnungen und Gutschriften ermittelt. Dazu werden die Nettogesamtpreise aus freigegebenen Rechnungen und Gutschriften in Eigenwährung ermittelt. Die Nettogesamtpreise werden je Kalenderjahr kumuliert. Die Einordnung in die Kalenderjahre erfolgt anhand des Belegdatums. Dabei wird wie folgt unterschieden:
-
Zu einem abgeschlossenen Kalenderjahr wird der gesamte Jahresumsatz angezeigt.
-
Zu dem aktuellen Kalenderjahr wird der bis zum letzten Tagesabschluss aufgelaufene Umsatz angezeigt.