Lokale Funktionen
proALPHA Funktionen, die nur für bestimmte Staaten relevant sind, werden in einer Konfigurationstabelle als lokale Funktionen geführt. Dazu zählen u.a. die Funktionen zur Erstellung der Meldungen für die Intrahandelsstatistik.
Arten von lokalen Funktionen
Lokale Funktionen sind in der Konfigurationstabelle lokale Funktionen vordefiniert. Dort ist je Funktion die dafür benötigte Softwareoption hinterlegt.
Folgende lokale Funktionen werden unterschieden:
Lokale Funktionen |
Softwareoptionen |
Erläuterungen |
Staaten |
---|---|---|---|
pA-ATLAS |
M_ATLAS |
Funktion zur Nutzung der ATLAS-Schnittstelle |
Deutschland |
pA-E_INTRA |
E_INTRA |
Funktion zur Erstellung der Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Eingang) |
EU-Staaten |
pA-V_INTRA |
VF_INTRA |
Funktion zur Erstellung der Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Versendung) |
EU-Staaten |
Lokale Funktionen verwenden
Voraussetzung für die Verwendung einer lokalen Funktion ist, dass Sie über die entsprechende Lizenz verfügen.
Damit Sie staatenspezifische proALPHA Funktionen nutzen können, müssen Sie die zugehörigen lokalen Funktionen zu den betreffenden Staaten hinterlegen. Dabei wird wie folgt unterschieden:
-
Wenn eine proALPHA Funktion nur für einen bestimmten Staat relevant ist, dann hinterlegen Sie die lokale Funktion in den Stammdaten der Staaten zu dem betreffenden Staat.
Dies betrifft die lokale Funktion für die Nutzung der ATLAS-Schnittstelle. Da diese Funktion nur für Deutschland relevant ist, hinterlegen Sie die zugehörige lokale Funktion zu dem Staat "DE".
Thema: Zollanmeldungen
-
Wenn eine proALPHA Funktion für mehrere Staaten einer Staatengemeinschaft relevant ist, dann hinterlegen Sie die lokale Funktion in den Stammdaten der Staatengemeinschaften zu der betreffenden Staatengemeinschaft.
Dies betrifft die lokalen Funktionen zur Erstellung der Meldungen für die Intrahandelsstatistik. Da diese Funktionen für die Staaten der Europäischen Union relevant sind, hinterlegen Sie die zugehörigen lokalen Funktionen zu der Staatengemeinschaft "EU".
Themen:
Beim Hinterlegen einer lokalen Funktion erfassen Sie den Gültigkeitszeitraum für die Verwendung. Zu jeder lokalen Funktion erfassen Sie mindestens ein Datum "gültig ab". Der von Ihnen erfasste Gültigkeitszeitraum muss innerhalb der Gültigkeit der entsprechenden Lizenz liegen.
Die jeweiligen Gültigkeitszeiträume werden bei der Nutzung der Funktionen geprüft. So wird z.B. beim Generieren der Meldungen zur Intrahandelsstatistik geprüft, ob die lokale Funktion sowie die Lizenz noch gültig sind. Wenn die Gültigkeit der lokalen Funktion und/oder der Lizenz abgelaufen ist, dann werden Sie in einer Systemmeldung entsprechend informiert.
Administration
Objekte |
Bedeutung |
---|---|
Konfigurationstabelle lokale Funktionen |
Vordefinierte lokale Funktionen |